Kindschaftsrecht
Kindschaftsrecht

Das Kindschaftsrecht ist ein Teil des Familienrechts. Es regelt das zivile Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie gegenüber sonstigen gesetzlichen Vertretern Minder­jähriger. In diesem Rechtsbereich vertreten wir nicht nur als Rechtsanwältinnen die rechtlichen Interessen von Eltern, Kindern, Großeltern oder Pflegeeltern, sondern sind im Einzelfall auch als gesetzliche Vertreter von Minderjährigen, d. h. als Vormund oder Pfleger eines Kindes, vom Familiengericht bestellt.